Ernährungstherapie nach § 43 SGB V

Eine Ernährungstherapie ist immer dann empfehlenswert, wenn eine Krankheit vorliegt, die durch Ernährungsfehler begünstigt wurde.
Sie ist eine komplementäre (ergänzende) Therapiemöglichkeit für kranke und gesunde Personen.
Ist eine Ernährungstherapie erfolgreich, kann möglicherweise auf zusätzliche Medikamente verzichtet werden. Dazu muss sich der Patient aber mit dem behandelnden Arzt absprechen und sich Untersuchungen unterziehen.

Meine Beratungsschwerpunkte liegen bei den Themen:

  • Essstörungen (Adipositas, Magersucht Anorexia Nervosa, Ess-Brech-Sucht Bulimia Nervosa, Ess-Sucht Binge-Eating-Disorder)
  • Gewichtsprobleme (Untergewicht, Übergewicht, Adipositas bei Kindern und Erwachsenen)

Folgende Beratungen sind ebenfalls möglich:

  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten (Lactoseintoleranz, Fructosemalabsorption)
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (erhöhter Cholesterinspiegel, Bluthochdruck, erhöhte Triglyceride, Diabetes Typ 1 und Typ 2)

Eine Ernährungstherapie kann bei einer entsprechenden Diagnose vom behandelnden Arzt verordnet werden. Auf Antrag ist ein Kostenzuschuss bis zu 80% durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich. Diese genehmigen in der Regel 5 Therapie-Einheiten pro Jahr.


Vorgehensweise bei gesetzlich Versicherten:

Am besten, Sie reichen vor der Beratung diese 3 Formulare bei Ihrer Krankenkasse ein, um die Kosten zu klären:

  1. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (das Formular können Sie hier herunterladen, PDF 292 kB)
    Bitte vom Hausarzt ausfüllen lassen. Das Original geht an die Krankenkasse. Bringen Sie bitte eine Kopie davon zur ersten Ernährungsberatungsstunde für mich mit.
  2. Antrag auf Kostenerstattung
  3. Kostenvoranschlag
    Schicke ich Ihnen nach dem telefonischen Vorgespräch nach Hause.

Vorgehensweise bei privat Versicherten

Der privat Versicherte sollte im Vorfeld der Ernährungsberatung oder bei einer Ernährungstherapie unter Vorlage der Ernährungstherapie unter Vorlage der „ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“ Kontakt zu seiner Krankenversicherung aufnehmen. Eine Bezuschussung ist hier u.a. vom abgeschlossenen Vertrag abhängig.


Wie läuft eine Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie ab?

  • Sie kontaktieren mich telefonisch oder per E-Mail zur Terminabsprache
  • Erstgespräch mit ausführlicher Anamnese, Zielvereinbarung und Einweisung in das Ernährungsprotokoll
  • Analyse Ihres Ernährungsverhaltens
  • Arbeiten an der Umsetzung der Ziele in den Folgeberatungen

Wo werden wir uns treffen?

Die Beratungen finden bei Ihnen zu Hause statt oder nach Absprache an einem anderen gewünschten Ort.

Wie und wann werden die Beratungen abgerechnet?

Haben Sie mit mir einen Beratungstermin ausgemacht, schicke ich Ihnen einen Kostenvoranschlag zu. Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, sowie meinen Kostenvoranschlag reichen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse ein. Aktuelle Erstattungsrichtlinien und mögliche Zuschüsse klären Sie bitte mit Ihrer Kasse. Die Ernährungstherapie wird nach § 43 SGB V von den meisten Krankenkassen bis zu 80% bezuschusst.

Bei der Bezahlung der Gespräche gehen Sie dann in Vorleistung, das heißt, ich rechne nach jeder Beratung mit Ihnen ab. Sie erhalten eine Rechnung, die gleichzeitig als Vorlage und Zahlungsbestätigung für Ihre Kasse dient.

So bekommen Sie anschließend den Zuschuss von Ihrer Krankenkenkasse dazu.

Wenn ich den Termin nicht einhalten kann?

Ich bitte Sie, sobald wie möglich mir per Telefon oder E-Mail abzusagen.